Der Bundesrat erläuterte am Freitag, 27. März 2020 weitere Konkretisierungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Er hält an seiner differenzierten Strategie fest: Baustellen sollen weiterhin offen bleiben, wenn die Schutzmassnahmen eingehalten werden. Diese Regelung gilt für die ganze Schweiz.
Um die Vorgaben einzuhalten,
haben wir auf unseren Baustellen
folgende Vorkehrungen getroffen: